
Bedarfsplanung
Die Bedarfsplanung ist ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung. Die flächendeckende, wohnortnahe vertragsärztliche Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten und Fehlversorgung zu vermeiden, ist Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung. Dies dient der Erfüllung des sogenannten Sicherstellungsauftrages, den der Gesetzgeber den Kassenärztlichen Vereinigungen übertragen hat. Gemäß den Vorgaben der Bedarfsplanungs-Richtlinie ist Hamburg ein Planungsbereich, somit wurden die Maßnahmen zur flexiblen Gestaltung der ambulanten Versorgung, eine dynamisch-strukturierte Betrachtung der lokalen Versorgungssituation als Anlage zum Hamburger Bedarfsplan in die Versorgungsplanung mit aufgenommen.
Bedarfsplan für den Planungsbereich Hamburg
Jetzt ansehen (PDF | 552 KB)Anlage 2.2 Planungsblatt zur Feststellung der Versorgungsgrade je Arztgruppe zum Stand 01.07.2025
Jetzt ansehen (PDF | 15 KB)Anlage 2.4 Planungsblatt zur Feststellung des Psychotherapeuten-Versorgungsgrades zum Stand 01.07.2025
Jetzt ansehen (PDF | 6 KB)Anlage 2.5 Planungsblatt zur Feststellung des Nervenarzt-Versorgungsgrades zum Stand 01.07.2025
Jetzt ansehen (PDF | 5 KB)Anlage 2.6 Planungsblatt zur Feststellung des Fachinternisten-Versorgungsgrades zum Stand 01.07.2025
Jetzt ansehen (PDF | 5 KB)Anlage zum Hamburger Bedarfsplan (Maßnahmen zur flexiblen Gestaltung der ambulanten Versorgung)
Jetzt ansehen (PDF | 20 KB)