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13.04.2026 Arztregister

Arztregister

Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg führt das Arztregister. Jeder Arzt und Psychologischer Psychotherapeut, der an der vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Versorgung teilnimmt oder teilnehmen möchte muss im Arztregister eingetragen sein.

Was ist das Arztregister und wie kann ich mich dort eintragen lassen?

Was ist das Arztregister, welche Aufgaben hat es und was muss ich tun, um mich eintragen zu lassen? Jana Frahm, Mitarbeiterin des Arztregisters der KVH, erklärt alles Wichtige in unter drei Minuten.

Erklärvideo Arztregister

Das Register enthält personen- und berufsbezogene Angaben, die für die Zulassung relevant sind, z. B. Name, Titel, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit, Fremdsprachen, Staatsexamen, Approbation, ggf. Promotion, Facharztanerkennung und Zulassungsinformationen.

Die Eintragung erfolgt im Zulassungsbezirk des Wohnorts. Ohne Wohnsitz in Deutschland kann der Arzt den Bezirk frei wählen.

Für die Eintragung notwendig sind:

  • Approbation als Arzt/Psychologischer Psychotherapeut
  • Abgeschlossene Weiterbildung (Allgemeinmedizin oder ein anderes Fachgebiet) mit Gebietsbezeichnung
  • Oder eine gemäß §95a Abs. 4–5 SGB V anerkannte Qualifikation.

Ansprechpartner:

Jana Frahm040 - 22 802 - 326
Jolanta Schibitzki040 - 22 802 - 446