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20.11.2025

Vorhaltepauschale für Hausärzte

Die neu ausgestaltete Vorhaltepauschale für Hausarztpraxen tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und dient der stärkeren Förderung der hausärztlichen Grundversorgung. Sie wird weiterhin einmal pro Behandlungsfall an Hausärztinnen und Hausärzte gezahlt – allerdings nur dann, wenn im betreffenden Quartal bei der Patientin oder dem Patienten keine fachärztlichen Leistungen durch dieselbe Praxis erbracht und abgerechnet wurden.

Details der Vorhaltepauschale ab 2026

Die Grundsystematik der GOP 03040, also der jetzigen Vorhaltepauschale, die für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrages gezahlt wird, bleibt unverändert.

Hausärztinnen und Hausärzte erhalten sie weiterhin einmal im Behandlungsfall, wenn sie in dem Quartal keine fachärztlichen Leistungen bei dem Patienten durchgeführt und abgerechnet haben. Die GOP wird als Zuschlag zur Versichertenpauschale von der KV zugesetzt.

Die Bewertung der GOP 03040 wird zum 01.01.2026 von 138 auf 128 Punkte abgesenkt. Zusätzlich gelten weiterhin Zuschläge oder Abschläge in Abhängigkeit von der Praxisgröße. Praxen mit mehr als 1.200 Behandlungsfällen je Hausarzt im Quartal erhalten eine etwas höhere Pauschale, bei weniger als 400 Behandlungsfällen je Hausarzt erfolgt ein Abschlag. Neu ist ein Abschlag für Hausarztpraxen, die weniger als zehn Schutzimpfungen im Quartal durchführen. Ihre Vorhaltepauschale wird um 40 Prozent gekürzt, da Impfen zur hausärztlichen Grundversorgung gehört.

Ergänzend wird ein gestuftes Zuschlagsmodell eingeführt. Um den Zuschlag zu erhalten, sind Kriterien für Leistungen der hausärztlichen Grundversorgung zu erfüllen.

Beispiele sind Haus- und Pflegeheimbesuche, Schutzimpfungen, Ultraschalldiagnostik und hausärztliche Basisdiagnostik wie Langzeit- oder Belastungs-EKG. Diese Leistungen müssen bezogen auf die Zahl der Behandlungsfälle einer Praxis in bestimmter Häufigkeit durchgeführt werden, um einen Zuschlag zu erhalten. Ein anderes Kriterium sind mindestens 14-tägig stattfindende Sprechstunden am Abend oder am Freitagnachmittag.

Hausärztinnen und Hausärzte, die zwei bis sieben der zehn Kriterien erfüllen, erhalten einen Zuschlag (GOP 03041) von 10 Punkten zur GOP 03040 (128 Punkte plus 10 Punkte). Erfüllt eine Praxis acht oder mehr Kriterien, bekommt sie einen höheren Zuschlag (GOP 03042) von 30 Punkten (128 Punkte plus 30 Punkte) und damit etwas mehr Geld als bisher.