
Sonstige Produkte zur Wundbehandlung: Verlängerung der Übergangsregelung bis Ende 2026
Die am 1. Dezember 2025 ausgelaufene Übergangsregelung zur Verordnungsfähigkeit von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung (z.B. Hydrogele in Tuben) ist nun bis Ende 2026 verlängert worden.
Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) nach einer unerwarteten Verzögerung (siehe Aktuelle Meldungen vom 2.12. und 16.12.) verabschiedet. Die in dem Gesetz vorgesehene Verlängerung der bisherigen Übergangsregelung für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ bis zum 31. Dezember 2026 wird damit nach Verkündung des Gesetzes rückwirkend in Kraft treten.