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16.12.2025

ERINNERUNG: Sonstige Produkte zur Wundbehandlung - Übergangsregelung ausgelaufen!

Die gesetzliche Übergangsregelung zur Verordnungsfähigkeit von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung (z.B. Hydrogele in Tuben) lief am Montag, den 1. Dezember 2025, aus. Die geplante Verlängerung bis Ende 2026 ist bislang nicht erfolgt.

Der GKV-Spitzenverband empfiehlt in einem Schreiben vom 1. Dezember 2025 allen gesetzlichen Krankenkassen, die bisherige Erstattungsregelung für die Verordnungsfähigkeit von sonstigen Produkten zur Wundversorgung weiter anzuwenden.

Bisher haben sich nur die Ersatzkassen zur weiteren Übernahme der Kosten bereiterklärt. Versicherte der Ersatzkassen können somit weiterhin im Sachleistungsprinzip mit den entsprechenden Produkten versorgt werden; Kostenübernahmeerklärungen sind bei den Ersatzkassen nicht erforderlich.

Wichtig: (Klassische) Verbandstoffe sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Welche Produktgruppen betroffen sind, finden Sie hier

Wir werden Sie über die weitere Entwicklung informieren.