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02.12.2025

Sonstige Produkte zur Wundbehandlung: GKV-SV empfiehlt den Kassen Fortführung der Erstattungsregelung

Die gesetzliche Übergangsregelung zur Verordnungsfähigkeit von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung lief am Montag, den 1. Dezember 2025, aus. Die geplante Verlängerung bis Ende 2026 ist bislang nicht erfolgt. Grund ist eine Verzögerung bei der Gesetzgebung.

Die KBV hat sich aktuell beim GKV-Spitzenverband für eine Klarstellung zur weiteren Verordnungsfähigkeit von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung eingesetzt. Der GKV-Spitzenverband empfiehlt in einem Schreiben vom 1. Dezember 2025 allen gesetzlichen Krankenkassen, die bisherige Erstattungsregelung für die Verordnungsfähigkeit von sonstigen Produkten zur Wundversorgung weiter anzuwenden.