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28.07.2026

Schutzimpfung und postexpositionelle Impfung sowie Chemoprophylaxe gegen Haemophilus influenzae

Impfung gegen Haemophilus influenzae Typ b gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie

Grundimmunisierung

Reif geborene Säuglinge erhalten Impfungen im Alter von 2, 4 und 11 Monaten (insgesamt 3Dosen).               Frühgeborene erhalten eine zusätzliche Impfstoffdosis im Alter von 3 Monaten (insgesamt 4 Dosen). Die Grundimmunisierung im Säuglingsalter sollte mit einer Kombinationsimpfung (Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B) erfolgen. In den Hinweisen zur Umsetzung wird ergänzt, dass abweichend von § 11 Absatz 2 SI-RL ein Anspruch auf Nachholimpfung nur bis zum Alter von 4 Jahren besteht (d. h. bis einen Tag vor dem 5. Geburtstag).

Indikationsimpfung

Personen mit erhöhter Anfälligkeit gegenüber bekapselten Bakterien (z. B. bei anatomischer oder funktioneller Asplenie) erhalten eine einmalige Impfung. (Ob Wiederholungsimpfungen sinnvoll sind, kann aufgrund unzureichender Datenlage derzeit nicht beurteilt werden). 

STIKO-Empfehlung zur postexpositionellen Impfung und Chemoprophylaxe gegen Haemophilus influenzae   

Ungeimpfte oder unvollständig geimpfte Kinder < 5 Jahre sollten gegen Hib nachgeimpft werden.

In Ausbruchssituationen zusätzlich: Hib-Impfung für Menschen (ab 5 Jahren) mit einem medizinisch begründbaren erhöhten Risiko für eine invasive Hib-Erkrankung, die einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Ein medizinisch begründbares erhöhtes Risiko für eine invasive Hib-Erkrankung besteht z. B. aufgrund von anatomischer oder funktioneller Asplenie, Drogenkonsum, prekärer Wohnsituation/Wohnungslosigkeit, chronischer Leber- oder Nierenerkrankung oder Mangelernährung.

 

Welche Impfstoffe sollen verwendet werden?                                                                                 

Zur Impfung soll ein für das entsprechende Alter zugelassener Hib-Impfstoff als Einzeldosis verabreicht werden. Hierzu können unter Berücksichtigung von Verfügbarkeit und weiteren Impflücken monovalente oder Kombinationsimpfstoffe mit Hib-Komponente verwendet werden.

Fünffachimpfstoffe (DTaP-IPV-Hib) sind z.B. Pentavac oder Infanrix-IPV+Hib. Diese Impfstoffe sind anwendbar für Personen ab 2 Monaten (ohne Angabe einer Altersgrenze). * höhere Reaktogenität bei Anwendung für Erwachsene

Bei Act-Hip handelt es sich um einen monovalenten Impfstoff gegen Hib, der in Deutschland nicht mehr vermarktet wird, aber über Apotheken aus dem Ausland importiert werden kann (Einzelimport). Für den Bezugsweg per Einzelimport fordern die Krankenkassen eine Einzelverordnung auf den Namen des Patienten zulasten seiner Kasse.

Empfehlung zur erweiterten postexpositionellen Chemoprophylaxe                                                                                                                       

Die postexpositionelle Chemoprophylaxe wurde ebenfalls angepasst. Sie wird nach engem Kontakt (face-to-face oder Sekretkontakt) mit einem Hib-Fall empfohlen für:

  • Ungeimpfte Kinder < 5 Jahre in Gemeinschaftseinrichtungen
  • Haushaltsmitglieder mit vulnerablen Personen
  • Erwachsene mit erhöhtem Risiko (siehe oben)
  • Betreuende und Kinder in Gruppen mit ≥ 2 Fällen innerhalb von 2 Monaten

Antibiotikaoptionen sind Rifampicin oral (Standard, hohe Eradikationsrate), Ceftriaxon parenteral (Alternative bei Kontraindikation oder zu erwartendem Interaktionspotenzial mit Rifampicin) oder Levofloxacin oral (Reserveoption, Nutzen-Risiko ist abzuwägen).

Leistungsrechtlicher Hinweis 

Ist die Behandlung einer Patientin oder eines Patienten mit einer spezifischen Prophylaxe sowie die postexpositionelle Gabe von Sera und Chemotherapeutika im Einzelfall notwendig, um eine absehbare Erkrankung zu verhüten, so ist die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung gegeben. Dies gilt auch für die postexpositionelle Gabe von Impfstoffen im Einzelfall. Allerdings handelt es sich in dieser Situation nicht um eine Schutzimpfung gemäß Schutzimpfungsrichtlinie. Aus diesem Grund ist diese Impfung nicht gesondert abrechnungsfähig, sondern Teil der Versichertenpauschale.