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24.09.2026

RSV-Prophylaxe bei gesunden Säuglingen vorerst weiterhin nur mit Nirsevimab

Wie die KBV in einer aktuellen Praxisnachricht mitteilt, sollen Vertragsärztinnen und -ärzte vorerst weiterhin ausschließlich Nirsevimab (Beyfortus) zur RSV-Prophylaxe bei gesunden Neugeborenen und Säuglingen verabreichen.

Die STIKO empfiehlt seit Anfang September neben Nirsevimab auch Clesrovimab (Enflonsia) für alle Neugeborenen und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison. Clesrovimab muss jedoch zunächst in die RSV-Prophylaxeverordnung aufgenommen werden, damit für gesetzlich Krankenversicherte ein entsprechender Leistungsanspruch besteht.

Das Bundesgesundheitsministerium beabsichtigt, die Verordnung entsprechend zu erweitern. Bis zum Inkrafttreten der geänderten Verordnung sollten daher weiterhin nur Arzneimittel mit Nirsevimab eingesetzt werden.

Nirsevimab wird in Hamburg im Rahmen der Primärprophylaxe über den Sprechstundenbedarf bezogen.

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