
Elektronische Verordnung von DiGA startet freiwillig
Nach Arzneimitteln können auch digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) elektronisch verordnet werden. Praxen können somit entweder das gewohnte Verordnungsformular für DiGA (Muster 16) verwenden oder eine elektronische DiGAVerordnung ausstellen, wenn ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) dies unterstützt. Was Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wissen sollten, stellt die PraxisInfo der KBV vor.