
Aktualisiertes KBV-Serviceheft zur Verordnung von Heilmitteln erschienen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat ihr Serviceheft „Heilmittel“ aus der Reihe PraxisWissen aktualisiert. Die Broschüre unterstützt Praxen bei der Verordnung von Heilmitteln wie Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie oder podologischer Therapie und gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten Regelungen.
Ein besonderer Schwerpunkt der Neuauflage liegt auf der Blankoverordnung. Diese ist seit 2024 für bestimmte Indikationen in der Physio- und Ergotherapie möglich. Bei einer Blankoverordnung legen die Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer die konkrete Auswahl des Heilmittels sowie Menge und Frequenz der Behandlung eigenverantwortlich fest. Zugleich übernehmen sie hierfür auch die wirtschaftliche Verantwortung. Das Serviceheft erläutert die neuen Regelungen praxisnah und enthält dazu ein konkretes Verordnungsbeispiel.
Das Serviceheft „Heilmittel“ war erstmals 2021 im Zuge der Reform der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses erschienen. Mit der Reform wurden unter anderem die orientierende Behandlungsmenge eingeführt und der Heilmittelkatalog vereinfacht.
Die aktualisierte Broschüre beschreibt anschaulich, wie die Heilmittelverordnung im Praxisalltag abläuft und welche Besonderheiten in den einzelnen Heilmittelbereichen zu beachten sind. Praxisbeispiele – etwa zur Verordnung von Ergotherapie bei ADHS oder podologischer Therapie infolge einer angeborenen Fehlbildung des Rückenmarks – veranschaulichen die Anwendung.
Ergänzend enthält das Heft Hinweise auf Fortbildungsmöglichkeiten. Die Broschüre umfasst 28 Seiten und kann hier heruntergeladen oder kostenfrei in Papierform bestellt werden.