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Haushalt & Jahresrechnung
18.01.2021 Rechnungslegung der Krankenkassen nach § 305b SGB V

Haushalt & Jahresrechnung

Der Gesetzgeber hat alle Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen des
Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) verpflichtet, gegenüber der Öffentlichkeit Rechenschaft über die Mittelverwendung abzulegen.

Rechtsgrundlage hierfür ist § 78 Abs. 3 SGB V, der festlegt, dass die entsprechenden Veröffentlichungsvorschriften für die Krankenkassen, niedergelegt im § 305 b SGB V, auch für die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtend gemacht werden.

Den gesetzlichen Anforderungen entsprechend erfolgt die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Die dort veröffentlichen Rechenschaftsberichte werden anschließend auf unserer Homepage veröffentlicht.