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13.03.2020

Wegen Corona nicht in die Arztpraxen gehen!

Angesichts der zu Ende gehenden Ferien in Hamburg weist die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) darauf hin, dass Patienten wegen der Abklärung eines Corona-Verdachts unter keinen Umständen eine Arztpraxis aufsuchen sollen. „Wenn die nachfolgenden Hinweise nicht beachtet werden, droht eine Gefährdung der Behandlung von Patienten mit anderen Erkrankungen“, warnt Walter Plassmann, KVH-Vorsitzender, „deshalb ist es zwingend erforderlich, dass sich jeder an die folgenden Regeln hält.“

1. Patienten, die aus einem Risikogebiet kommen oder Kontakt hatten mit einem positiv auf das Corona-Virus getesteten Menschen und bei denen Erkältungs-Symptome aufgetreten sind, kontaktieren telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf Hamburg (116117). Alles Weitere wird von dort veranlasst. Unter keinen Umständen soll eine Praxis, eine Notfallpraxis oder ein Krankenhaus aufgesucht werden.

2. Personen, die aus einem Risikogebiet kommen und keine Erkältungs-Symptome aufweisen, werden nach einer „Allgemeinverfügung“ der Behörde für Gesundheit und Soziales „dringend“ angehalten, eine freiwillige 14tägige häusliche Quarantäne einzuhalten. Informationen hierzu gibt es weder beim Arzt noch bei der Rufnummer 116117, sondern ausschließlich unter der BGV-Hotline 040/428 284 000.

„Nur wenn wir alle uns an diese Regeln halten, können wir die Funktionsfähigkeit des ambulanten Gesundheitssystems aufrechterhalten“, appelliert KV-Chef Plassmann an die Bevölkerung. Unter Umständen könne ein einziger Corona-Patient, der unangemeldet in die Praxis gehe, die Schließung dieser Praxis verursachen. „Wir müssen daran denken, dass die weitaus meisten Patienten andere Probleme als Corona haben und versorgt werden müssen“, erklärt Plassmann, „deshalb dürfen die Praxen nicht durch unbedachtes Verhalten gefährdet werden.“