
Sparpolitik der Bundesregierung mit verheerenden Folgen für Hamburger Praxen
Termin-Vernichtungs-Programm – Zeitenwende in der ambulanten Versorgung in Hamburg
Mit großer Sorge blickt die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg auf die aktuellen Spargesetze von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Die Vertreterversammlung (VV) der KV Hamburg, das höchste Gremium der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Selbstverwaltung in der Hansestadt, kam in ihrer gestrigen Sitzung zu dem Schluss, dass das
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung zu einer Zeitenwende in der ambulanten Versorgung in Hamburg führen wird. Praxen und Patient:innen werden deutliche Einschnitte in der ambulanten Versorgung erfahren. Die Praxen würden gezwungen, ihr Versorgungsangebot den drastischen Honorareinschnitten anzupassen. Die VV beauftragte den Vorstand der KV Hamburg, eine Honorarverteilung zu entwickeln, die der Sparpolitik Rechnung trägt.
Dr. Michael Reusch, der Vorsitzende der VV, sagte: „Dieses Gesetz ist ein Termin-Vernichtungs-Programm – Praxen und Patient:innen müssen sich auf eine neue Realität einstellen. Die sog. einnahmenorientierte Ausgabenpolitik, die Frau Warken als Prinzip ihrer Gesundheitspolitik aufgestellt hat, wird in Hamburger Praxen zu massiven Honorareinbußen für die Versorgung von GKV-Patient:innen führen – in manchen Fachgruppen von bis zu 30 Prozent; sie bekommen schlagartig die Versorgung zahlreicher Patient:innen nicht mehr vergütet. Darauf werden die Praxen reagieren müssen. Ab 2027 werden sie ihr Versorgungsangebot wegen der drastisch gekürzten finanziellen Mittel deutlich einschränken müssen. Für die Patient:innen heißt das sehr viel längere Wartezeiten, Aufnahmestopps und auch Praxisschließungen. Parallel werden die Praxen ihre Kosten senken müssen. Das bedeutet: Personal abzubauen und angestellte Kolleg:innen entlassen zu müssen. Praxen werden verstärkt in die Privatmedizin ausweichen.“
Dr. Björn Parey, stellvertretender Vorsitzender der VV, sagte: „Eine starke ambulante Versorgung ist die Basis für ein wirtschaftliches Gesundheitssystem. Hausarztpraxen sollen künftig im Zuge eines Primärarztsystems noch stärker koordinierende Aufgaben wahrnehmen. Es ist also davon auszugehen, dass wir mit höheren Patientenzahlen zu rechnen haben werden. Gleichzeitig deckelt die Politik unsere Honorare, sodass wir ab 2027 sofort weniger Einnahmen haben und keine Vergütung mehr für zahlreiche Patient:innen erhalten werden, von weiteren ganz zu schweigen. Die Politik müsste die Ehrlichkeit besitzen, die Bevölkerung darüber zu informieren, dass auch der Zugang zur hausärztlichen Versorgung sehr viel schwieriger werden wird.“
Dr. Johannes Frey, stellvertretender Vorsitzender der VV, sagte: „Die gerade erfolgte pauschale Kürzung aller psychotherapeutischen Leistungen um 4,5 Prozent führt schon jetzt zu einer Schwächung der Versorgung. Die Sparpolitik der Bundesregierung wird diese Entwicklung noch weiter verschärfen und den Zugang zur Psychotherapie weiter erschweren. Die Folgen für die Patient:innen werden drastisch sein: Noch längere Wartezeiten auf Therapieplätze, viele Patient:innen, die gar nicht mehr ambulant versorgt werden können – Krankenhauseinweisungen und eine Chronifizierung der psychischen Erkrankungen sind die unweigerlichen Folgen.“
John Afful, Vorstandsvorsitzender der KV Hamburg, sagte: „Die Folgen, die von dieser Sparpolitik ausgehen, werden verheerend sein. Die Vertragsärzt:innen und Vertragspsychotherapeut:innen werden durch dieses Gesetz gezwungen, nach Kassenlage zu versorgen. Eine solche Politik ist weder mit ärztlicher und psychotherapeutischer Freiberuflichkeit noch mit den Grundsätzen eines solidarischen Gesundheitssystems vereinbar. In der Folge kommt es zu vermehrten Krankenhauseinweisungen oder zu einem deutlichen Zuwachs an privater Medizin: Eine solche Verlagerung wäre unsozial und hätte keinen Spareffekt. Im Gegenteil: Weil Behandlungen im Krankenhaus deutlich teurer sind als in ambulanten Praxen, werden die Gesamtkosten des Gesundheitssystems weiter steigen. Ein sinnvolles Reformgesetz müsste deshalb die ambulanten Strukturen stärken und gezielt ausbauen – nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ und auch mit Blick auf ein zukünftiges Primärarztsystem. Nur starke ambulante Praxen können langfristig eine qualitativ hochwertige, wirtschaftliche und für alle zugängliche Versorgung sichern.“
Die Pressemeldung und die zwei zum Themenkomplex von der VV einstimmig beschlossene Resolutionen finden Sie auf der Website der KV Hamburg unter kvhh.de.