Amtliche Bekanntmachungen | Verträge
Vereinbarung über die gesonderte Vergütung der unparteiischen Vorsitzenden für die Vertretung des Beschwerdeausschusses vor Gericht gem. § 2 Abs. 4 der WiPrüfVO für die Amtsperiode vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023
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