
Fortbildungsverpflichtung – Fakten auf einem Blick
Seit dem 01.07.2004 sind alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten gesetzlich verpflichtet sich nach § 95 d SGB V fortzubilden.
Aktuelle Mitteilung
Ende der Corona-Sonderregelung und somit keine weitere Verlängerung des Nachweiszeitraums
Stand: März 2022
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Erneute Verlängerung des Nachweiszeitraums aufgrund der Corona-Pandemie
Stand: Dezember 2021
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Erneute Verlängerung des Nachweiszeitraums aufgrund der Corona-Pandemie
Stand: September 2021
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