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31.08.2020

KV erstattet Kosten für eHealth-Konnektor (Nachweis per Pseudo-GOP 96700)

Mit dem Update auf den eHealth-Konnektor sowie den passenden Modulen in der Praxissoftware erhalten Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP) Einzug in die Praxen. Als Praxisinhaber haben Sie Anspruch auf die Erstattung der Kosten im Rahmen der TI-Finanzierung, sobald Sie der KV Hamburg anzeigen, dass Sie die notwendigen Komponenten aktiviert haben.

Um die festgelegten Pauschalen zu erhalten, setzen Sie einfach in dem Quartal, in dem mindestens eines der Module (eMP und/oder NFDM) betriebsbereit ist, bei mindestens einem Behandlungsfall bei jeder Ihrer Betriebsstätten (auch Nebenbetriebsstätten) die Pseudo-GOP 96700 für die Finanzierung an. Damit bestätigen Sie verbindlich die Betriebsbereitschaft gegenüber der KV Hamburg. Dann zahlen wir Ihnen die Ihnen zustehenden Pauschalen aus.

Ein erneutes Ansetzen der GOP 96700 ist in einem Folgequartal nicht erforderlich.

Erstattungsübersicht

  • NFDM/eMP-Pauschale bei Update des Konnektors/PVS: Einmalig 530 Euro
  • Ein zusätzliches stationäres Kartenterminal je angefangene 625 Betriebsstättenfälle mit persönlichem Arzt-Patienten Kontakt: Einmalig 535 Euro je stationärem Kartenterminal
  • Zusatzpauschale je angefangene 625 Betriebsstättenfälle mit persönlichem Arzt-Patienten Kontakt: Einmalig 60 Euro (befristet bis zum 30. September 2020)
  • Zuschlag zur Betriebskostenpauschale: 4,50 Euro pro Quartal