Für Ärztinnen und Ärzte, denen eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT) im Rahmen des Lungenkrebs-Screenings erteilt worden ist, bestehen folgende Auflagen zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung:
Nachweis von mindestens 100 NDCT-Screening-Untersuchungen im ersten Jahr der Tätigkeit, ab dem zweiten Jahr mindestens 200 NDCT-Screening-Untersuchungen.
Nachweis von mindestens 200 NDCT-Screening-Untersuchungen im ersten Jahr der Tätigkeit, ab dem zweiten Jahr mindestens 400 NDCT-Screening-Untersuchungen.
Werden die Fallzahlen unterschritten, muss eine erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung mit Fallbeispielen nachgewiesen werden. Bis zum erfolgreichen Abschluss der Fortbildung darf keine NDCT zur Lungenkrebsfrüherkennung durchgeführt werden.
Bei Nichterfüllung der Anforderungen wird die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung spätestens im Folgejahr widerrufen. Darüber hinaus ist die Genehmigung unverzüglich zu widerrufen, wenn der Zweitbefunder nicht mehr an einer Einrichtung tätig ist, die auf die Untersuchung und Behandlung von Lungenkrebs spezialisiert ist.