Genehmigung
Hautkrebsscreening (über 35 Jahre)
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Susanne Keller Di - Do 040 / 22 802 - 494 susanne.keller@kvhh.de Martina Witt 040 / 22 802 - 605 martina.witt@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
genehmigung@kvhh.de- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
- Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Fachärzte für Innere Medizin
- Ärzte ohne Gebietsbezeichnung
- EBM Kapitel / GOP
01745 , 01746
Kapitel 17.2
10343, 10344
Kapitel 10.3
- Fachliche Anforderung
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem von der KV zertifizierten 8-stündigen Fortbildungsprogramm zum Thema "Hautkrebsscreening" nach Vorgaben der Früherkennungsmaßnahmen