
Genehmigung
Empfängnisregelung (hausärztlicher Versorgungsbereich)
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Susanne Keller 040 / 22 802 - 494 susanne.keller@kvhh.de Martina Witt 040 / 22 802 - 605 martina.witt@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de
- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
Ärzte und Kinderärzte im hausärztlichen Versorgungsbereich
- EBM Kapitel / GOP
01821, 01822, 01828
- Kapitel 3.1 Nr. 4 in Verbindung mit Kapitel 1.7.5 Empfängnisregelung
- Kapitel 4.1 Nr. 6 Leistungen der Kinder- und Jugendmedizin
- Fachliche Anforderung
Nachweis über eine mind. 1 jährige gynäkologische Weiterbildung.