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09.04.2026 Arztregister

Weiterbildung

Die Weiterbildung ist die ärztliche Qualifizierungsphase nach der Approbation, in der Ärzte die Voraussetzungen für eine Facharztanerkennung erwerben, und sie ist relevant, weil sie gesetzlich gefördert wird, um die ärztliche Versorgung sicherzustellen.

Bitte beachten Sie, dass Anträge mindestens vier Wochen vor Beginn der Tätigkeit gestellt werden müssen, um eine rechtzeitige Bearbeitung gewährleisten zu können. Eine rückwirkende Genehmigung ist nicht möglich.

Aufgrund eines aktuell erhöhten Antragsaufkommens bitten wir, vorübergehend von Nachfragen abzusehen. Wir kommen auf Sie zu.

Was gilt es zu wissen bei der Weiterbildung im ambulanten Bereich?

Wie kann ich eine ambulante Weiterbildungstelle anbieten bzw. antreten? Welche Fördermöglichkeiten gibt es? Umfänglich informiert Sie hierzu Monique Grymlas, Referentin des Arztregisters der KVH.

Erklärvideo Weiterbildung

Antragsformulare zur Assistentengenehmigung

Anfragen per E-Mail senden Sie bitte an arztregister@kvhh.de.