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09.04.2026 Arztregister

Vertretung, Entlastungsassistenz und vakante Arztstellen

Vertragsärzte müssen ihre Leistungen grundsätzlich persönlich erbringen, können sich aber in bestimmten Situationen durch Vertretungen oder Entlastungen unterstützen lassen.

Bei kurzfristigen Abwesenheiten wie Krankheit, Urlaub oder Fortbildung ist eine genehmigungsfreie Vertretung für bis zu drei Monate innerhalb von zwölf Monaten möglich; dauert sie länger als eine Woche, muss sie der KV Hamburg nur angezeigt werden. In jedem Fall ist eine Abwesenheit unter Benennung der Vertretung der KV zu melden.

Für längeren Unterstützungsbedarf, etwa zur Sicherstellung des Praxisbetriebs, wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen ist eine vorherige Genehmigung einer Entlastungsassistenz durch die KV erforderlich.

Bei einer Freistellung ist eine Vertretung grundsätzlich auf sechs Monate begrenzt. Besteht für den angestellten Arzt ein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung, kann sie für deren gesamte Dauer erfolgen. Wird das Anstellungsverhältnis durch Tod, Kündigung oder aus anderen Gründen beendet oder der Umfang der Arbeitszeit reduziert, ist die Vertretung ebenfalls auf sechs Monate beschränkt. Soll die Vertretung länger als sechs Monate hinaus fortgeführt werden, ist beim Zulassungsausschuss ein Antrag auf Fristverlängerung zur Nachbesetzung der Arztstelle zu stellen.

Ansprechpartner

Christian Kempf040 - 22 802 - 669
Sonja Schütt040 - 22 802 - 626

Welche Formen der Vertetung gibt es?

Wann darf sich ein Vertragsarzt/-psychotherapeut vertreten lassen? Was ist der Unterschied zu einer Entlastungsassistenz? Monique Grymlas, Referentin des Arztregisters der KVH, erklärt Ihnen alle Möglichkeiten, die es gibt.

Erklärvideo Vertretung und Entlastung