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01.10.2026 Arztregister und Niederlassung

Bedarfsplanung

Die Bedarfsplanung ist ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung. Die flächendeckende, wohnortnahe vertragsärztliche Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten und Fehlversorgung zu vermeiden, ist Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung. Dies dient der Erfüllung des sogenannten Sicherstellungsauftrages, den der Gesetzgeber den Kassenärztlichen Vereinigungen übertragen hat. Gemäß den Vorgaben der Bedarfsplanungs-Richtlinie ist Hamburg ein Planungsbereich, somit wurden die Maßnahmen zur flexiblen Gestaltung der ambulanten Versorgung, eine dynamisch-strukturierte Betrachtung der lokalen Versorgungssituation als Anlage zum Hamburger Bedarfsplan in die Versorgungsplanung mit aufgenommen.

Was ist die Bedarfsplanung?

Was ist eigentlich die Bedarfsplanung und wozu dient sie? Das folgende Video informiert umfassend zu diesem Thema.

Erklärvideo Bedarfsplanung
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