
Zahlungstermine
Auf die vierteljährliche Abrechnung werden monatlich vorläufige Abschlagszahlungen an spezifischen Terminen geleistet.
Zahlungstermine im Jahresverlauf
| Für Januar | am 23.01 eines Jahres |
| Für Februar | am 07.03 eines Jahres |
| Für März | am 23.03. eines Jahres |
| Für April | am 23.04. eines Jahres |
| Für Mai | am 07.06 eines Jahres |
| Für Juni | am 23.06 eines Jahres |
| Für Juli | am 23.07 eines Jahres |
| Für August | am 07.09. eines Jahres |
| Für September | am 23.09. eines Jahres |
| Für Oktober | am 23.10. eines Jahres |
| Für November | am 07.12. eines Jahres |
| Für Dezember | am 21.12. eines Jahres |
Die Abschläge betragen 25% des zu erwartenden Quartalsumsatzes. Die Restzahlung erfolgt nach Fertigstellung der Gesamtabrechnung durch die KVH unter Berücksichtigung des Verwaltungskostenabzuges.
Termine für die Restzahlung
| für das 1. Vierteljahr | am 23.08. des Jahres |
| für das 2. Vierteljahr | am 23.11. des Jahres |
| für das 3. Vierteljahr | am 22.02 des Folgejahres |
| für das 4. Vierteljahr | am 23.05. des Folgejahres |
Der Vorstand der KVH kann mit Zustimmung des Vorstandsbeirates in Ausnahmefällen für ein Quartal einen abweichenden Termin festsetzen.
Termine für die Auszahlungen der Pauschalen für die Telematikinfrastruktur
(gemäß § 291a Absatz 7 Satz 5 SGB V sowie zur Abbildung nutzungsbezogener Zuschläge gemäß § 291a Absatz 7b Satz 3 SGB V)*
| für das 3. Quartal | 20. Januar |
| für das 4. Quartal | 20. April |
| für das 1. Quartal | 20. Juli |
| für das 2. Quartal | 20. Oktober |
*Bei der Auszahlung kann es zu mehrtägigen Abweichungen kommen