Zur Startseite
Klicken, um zum Anfang der Seite zu springen
Haben Sie Fragen?
Schreiben Sie uns!
Kontakt
Abstraktes Bild
25.03.2024 Garantieqouten

Garantiequote 3/2023

Welche Faktoren beeinflussten die Garantiequote in diesem Quartal besonders?

Die Geldmenge, die für die Berechnung der Garantiequoten herangezogen wird, verändert sich. Die KV Hamburg muss Gelder aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung („Budget“) nachträglich für das Vorjahresquartal an die Krankenkassen abführen, weil der Gesetzgeber die Bereinigung für die TSVG-Leistungen verlängert hat. (Telegramm Ausgabe 53 vom 03.12.2021)

Die Beendigung der Neupatientenregelung im Rahmen des TSVG hatte in diesem Quartal die die Rückführung der Neupatienten in den budgetierten Bereich, sowie die damit verbundene Rückbereinigung zur Folge. Hier ist jedoch davon auszugehen, dass die Erhöhung der Geldmenge nicht im gleichen Verhältnis zu der erwarteten Anforderungssteigerung für neue Patienten steht.

Garantiequoten 3/2023

Arztgruppen- und Leistungskontingente des hausärztlichen Grundbetragsvolumens

 

Garantiequote

 

Höhe der Garantiequote

Quartal 3/2023

Hausärzte:ja62%

Fachärzte für Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte sowie Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, sofern keine Genehmigung zur Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung gemäß § 73 Absatz 1a Satz 5 SGB V vorliegt;

Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung und ohne weiteres Fachgebiet, welche die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 SGB V gewählt haben; Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin (Hausärzte), sofern sie nach dem maßgeblichen Weiterbildungsrecht eine entsprechende Bezeichnung erworben haben.

Kinderärzte*ja57%
Leistungskontingent Laborgemeinschaftennein

Arztgruppen- und Leistungskontingente des fachärztlichen Grundbetragsvolumens

 

Garantiequote

 

Höhe der Garantiequote

Quartal 3/2023

Augenärzteja80%
Chirurgen und Orthopädenja80%
Frauenärzteja79%
Hautärzteja77%
HNO-Ärzteja75%
Nervenärzteja79%
Psychotherapeutenja71%
Urologenja79%
Anästhesistenja78%
Fachinternisten (fachärztlich tätig)ja76%
Kinder- und Jugendpsychiater*ja75%
Radiologenja78%
Humangenetikernein
Laborärzteja75%
Neurochirurgenja82%
Nuklearmedizinerja68%
Pathologennein
Physikalische- und Rehabilitationsmedizinerja80%
Strahlentherapeutennein
Transfusionsmedizinernein
MKG-Chirurgennein
Übrige ermächtigte Einrichtungennein
Leistungskontingent Laborgemeinschaftennein
Leistungskontingent Radiologen CTja74%
Leistungskontingent Radiologen MRT (Mengenabstaffelung)ja85%
Leistungskontingent Nuklearmediziner MRT (Mengenabstaffelung)ja85%
Leistungskontingent Histologie/Zytologieja77%

*Nach Beschluss des Bewertungsausschusses werden seit dem 1. April 2023 kinder- und jugendärztliche Untersuchungen und Behandlungen aus Kapitel 4 EBM, mit Ausnahme der Versichertenpauschalen für Patientinnen und Patienten über 18 Jahre, mit den Preisen der Euro-Gebührenordnung vergütet. Außerdem wurden ausgewählte Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie entbudgetiert (EBM-Abschnitt 14.2 sowie die Gebührenordnungspositionen 14220, 14222, 14240, 14313 und 14314 EBM). Daher finden diese Leistungen unter der Garantiequote keine Berücksichtigung.

Sie haben weitere Fragen?

Besteht noch Klärungsbedarf zu bestimmten Punkten oder möchten Sie sich zur aktuellen Honorarverteilungssystematik mit uns austauschen? Unser Mitgliederservice vermittelt Ihnen unter der 040 22 802 - 802 gern den richtigen Ansprechpartner! Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.