Zur Startseite
Klicken, um zum Anfang der Seite zu springen
Haben Sie Fragen?
Schreiben Sie uns!
Kontakt
20.02.2017

Schweregradzuschläge für den Notfall- und Bereitschaftsdienst

Ärzte im Notfall- und Bereitschaftsdienst erhalten ab April 2017 für besonders schwere und aufwändige Fälle eine höhere Vergütung. 

Es handelt sich um Zuschläge, die zu den Notfallpauschalen (GOP 01210 und 01212) für Fälle mit erhöhtem Behandlungsaufwand gezahlt werden. Die neue Regelung sieht zwei verschiedene Schweregradzuschläge vor. Der eine Schwergradzuschlag ist an bestimmte schwerwiegende Behandlungsdiagnosen jeweils am Tag und bei Nacht geknüpft. Der zweite Schweregradzuschlag berücksichtigt den erhöhten Aufwand bei der Versorgung von Patienten mit eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit, mit geriatrischem Versorgungsbedarf und bei der Versorgung von Säuglingen und Kleinkindern.