Zur Startseite
Klicken, um zum Anfang der Seite zu springen
Haben Sie Fragen?
Schreiben Sie uns!
Kontakt
20.02.2026

KIM: Mit dem E-Mail-Dienst die KV-Abrechnung direkt aus dem PVS versenden

Praxen nutzen KIM momentan vor allem zur Übermittlung von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die Krankenkassen. Doch der E-Mail-Dienst kann mehr: Ärzte und Psychotherapeuten können darüber einfach und sicher ihre Abrechnung an die Kassenärztliche Vereinigung übermitteln. Wie das geht und welche Anwendungen noch möglich sind, hat die KBV zusammengefasst.

Die Quartalsabrechnung direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) versenden: Mit KIM, dem E-Mail-Dienst speziell für das Gesundheitswesen, geht das. Mit wenigen Klicks ist die Datei automatisch übermittelt – kein manuelles Hochladen, kein zusätzliches Einloggen.

1ClickAbrechnung mit allen PVS möglich

Die Nutzung ist einfach.  Ärzte und Psychotherapeuten, die ihre Abrechnung fertig erstellt haben und elektronisch an die KV übersenden wollen, klicken in ihrem PVS den entsprechenden Button an. Das PVS wählt automatisch die Adresse der KV aus und übermittelt die Datei sicher und datenschutzkonform per KIM. Die Praxis erhält nach Versand eine Eingangsbestätigung.

In der Vergangenheit war die sogenannte 1ClickAbrechnung nur über den Kommunikationskanal KV-Connect möglich. In Vorbereitung seiner Abschaltung im Herbst 2025 haben alle Softwarehersteller die KIM-Anwendung in ihrem PVS integriert, sodass Ärzte und Psychotherapeuten sie nunmehr mit KIM nutzen können. Ebenso sind fast alle KVen empfangsbereit und nehmen die Abrechnungsdateien per KIM an, wenn eine Praxis sich für diesen Übertragungsweg entscheidet.

In der Regel sollte die Funktion der 1ClickAbrechnung im PVS freigeschaltet sein, sodass diese sofort nutzbar ist. Einige Hersteller bieten die Abrechnung via KIM auch für die Hybrid-DRG an (1ClickHybridDRG). Bei Fragen dazu wenden Praxen sich an ihren PVS-Hersteller oder den Dienstleister vor Ort.

Über 45 Millionen eArztbriefe im vorigen Jahr

Hauptanwendung von KIM ist neben der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung derzeit der elektronische Arztbrief (eArztbrief). Er ist die schnelle und sichere Alternative zum Versand per Post oder Fax und ist in der Regel in jedem PVS verfügbar.

Die Briefe werden dabei direkt im PVS erstellt und versendet. Die Informationen sind beim Empfänger sofort verfügbar. Im vergangenen Jahr wurden über 45 Millionen eArztbriefe via KIM versandt. Ärzte erhalten für den Versand 28 Cent (GOP 86900) und für den Empfang 27 Cent (GOP 86901); maximal 23,40 Euro je Quartal.

Die KIM-Adressen von Kolleginnen und Kollegen finden Ärzte im Verzeichnisdienst, dem zentralen Adressbuch der Telematikinfrastruktur. Falls das Adressbuch nicht oder nicht optimal in das PVS eingebunden ist, können sie die Kollegensuche der KBV nutzen. Sie steht im Sicheren Netz der KVen bereit, das über die Telematikinfrastruktur erreichbar ist, und enthält alle KIM-Adressen von Praxen.

eNachricht und Ersatzbescheinigung

Immer häufiger genutzt wird außerdem die eNachricht – allein im vorigen Jahr haben Ärzte und Psychotherapeuten rund 6,8 Millionen Textnachrichten über KIM versandt – an Kolleginnen und Kollegen, an Pflegeheime oder an Hilfsmittelanbieter, die bereits an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind. Softwarehersteller sind nicht verpflichtet, die eNachricht in ihrem System anzubieten, aber immer mehr erkennen dies als Wettbewerbsvorteil, sodass auch immer mehr Praxen sie nutzen können.

Die Zustellung der elektronischen Ersatzbescheinigung durch die Krankenkassen erfolgt ebenfalls über KIM. Patienten, die eine solche Bescheinigung per App bei ihrer Krankenkasse anfordern, weil die Karte nicht eingelesen werden kann, übermitteln auch die KIM-Adresse der Praxis an die Krankenkasse, die die Bescheinigung senden soll. Nach Eingang der Nachricht bei der Krankenkasse wird die Ersatzbescheinigung automatisch generiert und innerhalb weniger Minuten der Praxis zugestellt.

Eine weitere Einsatzmöglichkeit von KIM ist die elektronische Übermittlung von Dokumentationsunterlagen an die KV oder KBV, zum Beispiel für das Qualitätssicherungsverfahren Kapselendoskopie und Hörgeräteversorgung sowie das Hautkrebsscreening. Praxen, die diese Anwendungen nutzen wollen, sollten bei ihrem PVS-Hersteller nachfragen, ob er diese Funktionen anbietet.

Mehrere KIM-Adressen sind möglich

KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen. Der E-Mail-Dienst wurde speziell für das Gesundheitswesen entwickelt. Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens, die an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind – darunter auch die Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen – können darüber schnell, verschlüsselt und datenschutzkonform miteinander kommunizieren.

Der Vorteil: Jede Nachricht ist automatisch verschlüsselt und wird erst beim Abruf durch den Empfänger automatisch entschlüsselt. Mit kv.dox bietet auch die KBV einen KIM-Dienst an, den Ärzte und Psychotherapeuten nutzen können.

In der Regel besitzen Praxen eine KIM-Adresse, unter der sie ihre digitale Post empfangen und versenden. Weitere, auch arztindividuelle Adressen sind möglich. Wann das sinnvoll sein kann und welche Möglichkeiten es gibt, die KIM-Adresse bei Kollegen bekannter zu machen, lesen  Praxen auf der KBV-Themenseite zu KIM.