
Heilberufsausweise: Kartenaustausch jetzt beauftragen
Ärzte und Psychotherapeuten mit einem neuen Heilberufsausweis der Generation 2.1 müssen diesen jetzt mitunter nochmals tauschen. Die KBV appelliert an die Betroffenen, der Aufforderung ihres Anbieters nachzukommen und umgehend eine Austauschkarte beziehungsweise Folgekarte zu beantragen. Dies gilt auch für alle, die noch einen ausschließlich RSA-fähigen Heilberufs- und Praxisausweis haben.
Aktuell gibt es mehrere Gründe, weshalb Ärzte und Psychotherapeuten spätestens bis zum 30. Juni ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) austauschen müssen, auch wenn das aufgedruckte Gültigkeitsdatum noch aktuell ist. Ein Grund ist das neue Verschlüsselungsverfahren ECC für die Telematikinfrastruktur (TI). Ärzte und Psychotherapeuten, die noch keinen ECC-fähigen eHBA der Generation 2.1 haben, sollten diesen jetzt umgehend beantragen. Das gleiche gilt für Praxisausweise (SMC-B-Karte), ohne die ein Zugang zur TI und ihren Anwendungen nicht möglich ist.
Aufgrund von Produktions- und Lieferproblemen der Kartenhersteller im vorigen Jahr konnte die KBV für Heilberufs- und Praxisausweise eine Fristverschiebung durchsetzen. Ursprünglich sollten alle Karten, die das ECC-Verfahren nicht unterstützen, bis Jahresende getauscht werden. Nun können die alten Ausweise noch bis zum 30. Juni genutzt werden, bevor sie am 1. Juli automatisch deaktiviert werden. Danach sind die Ausweise nicht mehr nutzbar.
Vollständiger Text und weitere Informationen sowie Hinweise der Anbieter finden Sie bei den PraxisNachrichten der KBV.