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Patienten

Organspende

Allein in Deutschland warten mehr als 9.000 Menschen auf ein Spenderorgan – der überwiegende Teil von ihnen benötigt eine neue Niere. Grundsätzlich sind Organ- und Gewebespenden im 1997 eingeführten Transplantationsgesetz (TPG) geregelt. Mit dem im März 2022 in Kraft getretenen „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft zur Organspende“ sind mehrere Änderungen dieses Gesetzes in Kraft getreten. Ziel soll unter anderem die regelmäßige Aufklärung sein.

Von den Änderungen unberührt ist die aktuell geltende Entscheidungslösung. Das bedeutet, dass eine Organ- oder Gewebeentnahme in Deutschland nur nach vorheriger Zustimmung der verstorbenen Person oder ihrer Angehörigen erfolgen darf. Die im März 2022 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen sollen dazu beitragen, den Patientenwillen umzusetzen. Dafür soll es regelmäßige Aufklärungen geben, die an unterschiedlichen Stellen vorgenommen werden.

Maßnahmen zur regelmäßigen Aufklärung und damit Unterstützung bei der Entscheidungsfindung

  • Ausweisstellen von Bund Ländern: Sie sollen zukünftig Aufklärungsmaterialien und Organspendeausweise an Bürgerinnen und Bürger aushändigen sowie auf weitere Beratungsmöglichkeiten hinweisen.
  • Hausärztinnen und Hausärzte: Sie können ihre Patientinnen und Patienten künftig alle zwei Jahre über die Möglichkeit der Organ- und Gewebespende fundiert und ergebnisoffen informieren. Langfristig beabsichtigt das Gesetz außerdem, Organ- und Gewebespenden intensiver in die ärztliche Ausbildung zu integrieren.
  • Erste-Hilfe-Kurse: Im verpflichtenden Erste-Hilfe-Kurse zum Führerschein sollen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Zukunft Grundsätzliches zu Organ- und Gewebespenden vermittelt werden.