Zum Versorgungsauftrag gehört, bei eigener Abwesenheit die Patientenversorgung zu regeln, entweder durch einen Vertreter in der eigenen Praxis oder in Absprache mit einer Praxis gleicher Fachrichtung in der Nähe. Bitte denken Sie bei Ihrer Urlaubsplanung daran, rechtzeitig eine Urlaubsvertretung zu organisieren. Ein pauschaler Verweis auf die umliegenden Ärzte, eine Notfallpraxis oder den kassenärztlichen Notdienst ist nicht zulässig. Sollte Ihre Abwesenheit länger als sieben Kalendertage andauern, müssen Sie ferner die Vertretung gegenüber der KV anzeigen.
Sollten mehrere Ärzte in der Umgebung Ihre Vertretung übernehmen, füllen Sie bitte für jeden Arzt, der Sie vertritt, ein eigenes Formular aus. Dies ist notwendig, da der Vertretungsarzt das Formular ebenfalls unterschreiben muss.