Um eine extrabudgetäre Vergütung bei Vorliegen einer TSVG-Konstellation auszulösen, muss keine gesonderte Abrechnungsziffer in Ansatz gebracht werden. Sie rechnen wie gewohnt die für die Behandlung erforderlichen Ziffern ab und kennzeichnen den Abrechnungsschein unter Vermittlungsart als „TSS-Terminfall“, „HA-Vermittlungsfall“ oder „Offene Sprechstunde“. Die Kennzeichnung der TSVG-Konstellation „Neupatient“ übernimmt seit dem 3. Quartal 2019 die KV, um die Praxen zu entlasten.