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30.09.2026 Zulassung

Zulassungsausschuss

Der Zulassungsausschuss entscheidet darüber, ob und in welcher Form Ärzte, Psychotherapeuten oder Einrichtungen in Hamburg im Rahmen einer Zulassung, Anstellung oder Ermächtigung an der ambulanten Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten teilnehmen können. Bei seinen Entscheidungen ist der Zulassungsausschuss an die Regelungen des SGB V, der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte sowie der Bedarfsplanungs-Richtlinie gebunden. Er prüft, ob die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung erfüllt oder entfallen sind. Die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses bereitet dessen Entscheidungen vor und nach. 

Zulassungsausschuss

Telefonische Erreichbarkeit

Die Telefonnummern Ihrer Ansprechpartnerinnen finden Sie beim jeweiligen Antragsformular. Die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses ist zu den folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:

Montag13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag09:00 bis 12:00 Uhr

Ihre E-Mail senden Sie bitte an za@kvhh.de.

Ihr Fax senden Sie bitte an die 040 / 22802 - 632.

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