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21.12.2021

Einigung von KVH und Krankenkassen zur Anpassung der Wirkstoffvereinbarung für 2022

In zähen Verhandlungen ist es der KV Hamburg gelungen, in der Wirkstoffvereinbarung für 2022 seit langem geforderte Erleichterungen durchzusetzen. So konnten die Zielquote für Antikoagulantien („Phenprocoumonquote“)  spürbar gesenkt werden. Der Zielwert für Hamburg beträgt künftig 15 Prozent (statt bislang 30 Prozent), mit Ausnahme der Kardiologen, für die ein Zielwertvon 10 Prozent gilt (statt bislang 25 Prozent).   

 

Bei den Biosimilar - Zielen wurden – entsprechend der aktuellen Verordnungsanteile – die Quoten angehoben.  Auch in einigen Generikazielen wurden die Zielquoten auf den Ist-Stand angehoben.

 Zudem konnten wir erreichen, dass das Mengenziel für 2021 rückwirkend auf 4,7 Prozent angehoben wird. Wie berichtet, konnte dieses Ziel in 2020 aus pandemiebedingten Gründen nicht eingehalten werden, so dass einige Praxen Prüfverfahren erwarten. Ob die angehobene Grenze dies in 2021 ausschließt, kann erst nach Vorliegen der Verordnungsdaten gesagt werden.

Weitere Detailinformationen finden Sie auf der Themenseite zur Wirkstoffvereinbarung