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28.12.2022

Anhaltende Arzneimittel-Lieferengpässe – betroffen vor allem die ambulante Pädiatrie

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte meldet derzeit mehr als 300 Lieferengpässe bei Medikamenten – neben Blutdrucksenkern, Lipisenkern und weiteren Standardwirkstoffen zur Behandlung chronischer Erkrankungen ist vor allem die Versorgungslage in der ambulanten Pädiatrie angespannt.  

Derzeit kommt es unter anderem bei ibuprofen‐ und paracetamolhaltigen pädiatrischen Fertigarzneimitteln (Säfte und Suppositorien) zu Lieferengpässen. Um eine flächendeckende Versorgung zu ermöglichen, wird schon seit Mitte des Jahres auch die Herstellung von Rezepturen und Defekturen durch Apotheken befürwortet. Mehrkosten, die durch die Verordnung von Rezepturen an Stelle von Fertigarzneimitteln, im Zeitraum eines vom Beirat nach §52b Arzneimittelgesetz festgestellten Engpasses entstehen, sollen im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen berücksichtigt werden. Darauf haben sich KBV und GKV‐Spitzenverband verständigt.

Darüber hinausgehend  hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) mit Schreiben vom 23.12.2022 erklärt, die im Rahmen einer bayrischen Taskforce zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung getroffenen Regelungen, bundesweit gegen sich gelten zu lassen: Die Ersatzkassen werden bei Wirkstoffverordnungen für einen Zeitraum bis einschließlich 25.01.2023 bezogen auf Arzneimittel für Kinder, die auf der Liste der versorgungskritischen Wirkstoffe gem. § 52b Abs. 3c AMG des BfArM stehen, sowie für paracetamol- und ibuprofen-haltige Fiebersäfte auf eine Wirtschaftlichkeitsprüfung verzichten.  Die Herstellung von Rezepturen für alle Arzneimittel im Bereich der Versorgung von Kindern soll erleichtert werden. Die Ersatzkassen werden daher für alle Arzneimittel für Kinder, die von Lieferengpässen betroffen sind, die Herstellung von Rezepturen akzeptieren, auch wenn die ärztlichen Verordnungen Fertigarzneimittel ausweisen

Angespannt ist mittlerweile auch die ambulante Versorgungslage bei Antibiotika mit den Wirkstoffen Amoxicillin, Amoxicillin/Clavulansäure und Penicillin V für Kinder: Am 23. Dezember hat das BfArM weitere Informationen zur „eingeschränkten Verfügbarkeit von Antibiotika – insbesondere für Kinder“ auf seiner Webseite veröffentlicht. Da die beobachtete Infektionswelle signifikant höhere Erkrankungszahlen aufweise als in vergleichbaren vorherigen Zeiträumen, wird darin an die Ärzteschaft appelliert, Antibiotika streng leitliniengetreu und maßvoll einzusetzen, um Versorgungslücken im laufenden Winter möglichst zu vermeiden. In einer gemeinsamen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) und des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) sind entsprechende Empfehlungen zum bevorzugten Einsatz der im Engpass befindlichen Arzneimittel erstellt.