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16.02.2023 Verordnung

Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA)

Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) im Dezember 2019 wurde die „App auf Rezept“ für Patientinnen und Patienten in die Gesundheitsversorgung eingeführt (§§ 33a und 139e SGB V). 
Inzwischen gibt es eine Vielzahl von verschreibungsfähigen Gesundheits-Apps  aus den unterschiedlichsten Anwendungsbereichen die unter https://diga.bfarm.de/de aufgelistet sind. Diese Liste wird ständig aktualisiert und erweitert. Manche Apps sind nur vorläufig verschreibungsfähig, einige verlangen eine Verlaufskontrolle. Nähere Informationen zu deren Inhalten und zur Verordnung finden Sie unter dem o.a. Link und können Sie der nachfolgenden Praxisinfo der KBV zu entnehmen.

Aktuell ist es nur möglich, die relevanten Informationen über die verfügbaren Digitalen Gesundheitsanwendungen (DIGAs) ausschließlich aus den genannten Internetquellen zu beziehen. Zudem müssen die erforderlichen Rezepte manuell ausgefüllt werden. Inzwischen sind jedoch alle Anbieter von zertifizierter Praxisverwaltungs-Software gemäß einer Vereinbarung zwischen der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) und dem GKV-Spitzenverband verpflichtet, bis spätestens zum 1. Juli 2024 eine entsprechende DIGA-Verordnungssoftware zu entwickeln und in ihr Praxisverwaltungssystem zu integrieren.

Zum 1. Januar 2023 ist das Ausstellen einer Erstverordnung einer DiGA in den Anhang 1 des EBM überführt worden und somit Bestandteil der Versicherten- und Grundpauschalen sowie weiterer Leistungen des EBM. Somit ist die Berechnung der GOP 07140 für die Erstverordnung einer DIGA nicht mehr möglich."