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08.05.2023

Tausch von Secunet- und RISE-Konnektoren beginnt

Der Austausch der Konnektoren geht in die nächste Phase. Nachdem anfangs nur Geräte der CompuGroup betroffen waren, steht nun auch bei Secunet und RISE der Wechsel an. Praxen sollten sich zunächst informieren, wann die Laufzeit ihres Gerätes endet. Ein Austausch, bei dem die Kostenerstattung in Anspruch genommen werden kann, kann bis zu sechs Monate vor Ablauf des Sicherheitszertifikates erfolgen.

Konnektoren, aber auch andere notwendige Komponenten zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) wie der Praxisausweis, tragen Chips in sich, deren Laufzeit aus Sicherheitsgründen auf fünf Jahre begrenzt ist. Viele der seit Herbst 2017 ausgelieferten Geräte der CompuGroup Medical (CGM) wurden deshalb bereits durch neue ersetzt. Die ersten Konnektoren der Firmen Secunet und RISE, die ab Herbst 2018 auf den Markt kamen, verlieren ab Oktober beziehungsweise ab November ihre Gültigkeit. Sie müssen vor Ablauf der Laufzeit ersetzt werden.

Auszahlung der Pauschale sechs Monate vor Laufzeitende möglich

Für den Austausch erhalten Ärzte und Psychotherapeuten aktuell 2.300 Euro. Die Pauschale umfasst den Wechsel des Konnektors inklusive Entsorgung des Altgeräts, die Installation eines neuen Praxisausweises und den Austausch der Sicherheitsmodulkarte in einem stationären Kartenterminal. Für jedes weitere Kartenterminal werden 100 Euro gezahlt. 

Bedingung für die Abrechnung ist, dass das Sicherheitszertifikat des Konnektors innerhalb der nächsten sechs Monate ausläuft. Anderenfalls hat die Praxis keinen Anspruch auf Auszahlung dieser Pauschale. Praxen, bei denen die Frist von einem halben Jahr zutrifft, sollten sich zunächst an ihre Kassenärztliche Vereinigung wenden und sich über die Auszahlungsmodalitäten informieren.

Ab Juli 2023: Umstellung der TI-Finanzierung

Zum 30. Juni endet die derzeitige Finanzierungsvereinbarung von KBV und GKV-Spitzenverband und damit auch der Anspruch auf die Konnektor-Pauschale von 2.300 Euro. Ab Juli sollen Praxen eine monatliche TI-Pauschale erhalten, die auch die Kosten für den Konnektoraustausch umfassen soll. 

Die Umstellung der TI-Finanzierung auf Monatspauschalen hatte der Gesetzgeber mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) beschlossen. Weder die Höhe, die genaue Ausgestaltung noch die Abrechnung der neuen Pauschale sind bislang bekannt. Die Verhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband sind gescheitert, sodass nun das Bundesgesundheitsministerium die Details festlegen muss. 

Alternativen zum Gerätetausch prüfen

Praxen wird empfohlen, sich zunächst an ihren IT-Dienstleister oder Praxissoftware-Hersteller zu wenden. Denn hatte die gematik zunächst ausschließlich einen Austausch des Geräts empfohlen, wird es ab Herbst dieses Jahres Alternativen geben.

So bietet die TI-Betreibergesellschaft eine Zulassung für sogenannte TI-as-a-Service-Anbieter an. Bei diesem Modell stehen die Konnektoren nicht mehr in den Praxen, sondern zentral in einem Rechenzentrum eines Dienstleisters. Über ein TI-Gateway ist die Praxis mit der TI verbunden. Sowohl der Anbieter als auch der Rechenzentrums-Konnektor benötigen eine Zulassung der gematik. Damit ist im Herbst 2023 zu rechnen. Es gibt jedoch bereits alternative Anbindungslösungen über Rechenzentren auf dem Markt. Diese sind zwar nicht von der gematik zugelassen, aber nutzbar. 

Künftig soll es außerdem möglich sein, nur das Zertifikat des Konnektors verlängern zu lassen. Der Konnektor bleibt dann in der Praxis, ein neues Gerät ist nicht notwendig. Die Hersteller müssen eine Laufzeitverlängerung um maximal drei Jahre in Form eines Software-Updates ermöglichen. Die gematik rechnet im dritten Quartal 2023 mit einer Zulassung dieser Updates.

Die Laufzeitverlängerung ist verpflichtend bei Konnektoren möglich, die bereits mit sogenannten ECC-Zertifikaten arbeiten. Da die einzelnen Hersteller diese zu unterschiedlichen Zeitpunkten erstmals eingesetzt haben, müssen Praxen die Möglichkeit einer Laufzeitverlängerung bei ihrem IT-Dienstleister erfragen. 

Laufzeit anderer Komponenten beachten

Neben dem Sicherheitszertifikat des Konnektors verfügen auch andere Komponenten über einen Chip mit begrenzter Laufzeit, der auch nach Ablauf durch einen neuen ersetzt werden muss. Hierzu zählen das Kartenterminal, der Praxisausweis und der elektronische Heilberufsausweis. Praxen sollten auch hier die Laufzeiten prüfen und sich um einen fristgerechten Austausch dieser Komponenten kümmern.

Ohne Konnektor funktionieren viele Anwendungen nicht

Nach Ende der Laufzeit kann der Konnektor nicht mehr genutzt werden; eine Verbindung zur Telematikinfrastruktur ist nicht mehr möglich. Wichtige Funktionen stehen folglich nur noch eingeschränkt zur Verfügung. Das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarten oder das Ausstellen von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beispielsweise funktionieren dann nicht mehr. Betroffen sind in dem Fall auch Anwendungen des Sicheren Netzes der KVen wie die elektronische Übermittlung der Quartalsabrechnung .