
Hybrid-DRG nach §115f SGB V
Am 01.01.2024 ist die Verordnung über eine spezielle sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG-V) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in Kraft getreten, die darauf abzielt, eine einheitliche Vergütungssystematik zwischen ambulanten und stationären Versorgungsbereichen zu schaffen und die sektorenübergreifende Zusammenarbeit zu fördern.
Allgemeines
Die Hybrid-DRG (Diagnosis Related Groups) sind Fallpauschalen, die eine einheitliche Vergütung sicherstellen – unabhängig davon, ob die Behandlung in einer niedergelassenen Vertragsarztpraxis oder in einem Krankenhaus durchgeführt wird. Sie sollen die Kosten für alle Untersuchungen und Behandlungen abdecken, die im unmittelbaren Kontext des Eingriffs in der operierenden Einrichtung durchgeführt werden.
Abrechnungsberechtigt sind sämtliche Leistungserbringer, die in die vertragsärztliche Versorgung eingebunden sind. Zur Abrechnung berechtigt ist nur ein am Eingriff beteiligter Leistungserbringender. Dieser hat sicherzustellen, dass die ausführende Operateurin/der ausführende Operateur über eine Genehmigung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V für ambulante Operationen verfügt.
Abrechnung über die KVH
Die KV Hamburg bietet Ihnen zur Erfassung und Abrechnung Ihrer Hybrid-DRGs (HDRG) einen neuen Abrechnungsweg über unser Hybrid-DRG Abrechnungssystem „KVHybrid“ an. Mit unserer KVHybrid können Sie einfach, transparent von jedem Ort aus Ihre Abrechnung einreichen. Dabei bleiben Sie flexibel und behalten immer den Überblick.
KVHybrid
KVHybrid ist eine von der KV Hamburg webbasierte Abrechnungssoftware über die Sie Ihre Hybrid-DRG Abrechnungsfälle mit nur wenigen Klicks übermitteln können. Durch zwei kostenlose Schnittstellenmöglichkeiten, zu Ihrem Kartenlesegerät und oder zur BDT/GDT werden die notwendigen Stammdaten bereits vorausgefüllt. Eine automatische Vorprüfung spart Ihnen zusätzliche Zeit, Abrechnungsfehler lassen sich damit leicht vermeiden.

Darüber hinaus bietet KVHybrid maximale Transparenz. Sie sehen nicht nur den entsprechenden Entgeltbetrag je Abrechnungsfall, sondern direkt Ihren finalen Auszahlungsbetrag – abzüglich unserer Verwaltungskosten von 1,9% je vergütetem Hybrid-DRG Abrechnungsfalls. Über unsere unterschiedlichen Fallstatus behalten Sie alle Abrechnungsfälle zuverlässig im Blick.
Um direkt zu starten benötigen Sie lediglich ein internetfähiges Endgerät, eine Internetverbindung und eine herkömmliche Authentifizierungs-App. Registrieren Sie sich jetzt!
Info-Flyer KVHybrid
KVHybrid jetzt starten!
Neue Features im KVHybrid
Upload HDRG-KVDT
Unser HDRG-Abrechnungssystem KVHybrid ermöglicht Ihnen ab sofort den nahtlosen und unkomplizierten Import von Patientenstammdaten und Leistungsdaten.
Mittels eines Uploads von XKM-CON-Dateien wird die Eingabe Ihrer Hybrid DRG-Fälle erleichtert und somit die Fehlerquelle, die bei der manuellen Eingabe entsteht, reduziert.
Sie müssen lediglich die einzelnen Fälle per Mausklick übermitteln.
Wichtig für den Upload ist, dass Ihr PVS-System für die Hybrid DRG-Fälle „XKM-CON-Dateien" erzeugen kann.
Zahlungsaufteilung
Mit der Zahlungsaufteilung bietet Ihnen unser Abrechnungssystem KVHybrid eine weitere Funktion, die Ihnen Zeit erspart in Ihren internen Verwaltungsprozessen.
Ab sofort können Sie in Ihrem HDRG-Abrechnungsaccount alle an der Operation beteiligten Leistungserbringer (z.B. Anästhesisten, Pathologen, Laborärzte und Radiologen) anlegen.
Nach interner Prüfung durch die KV Hamburg, können Sie anschließend Ihre Kooperationspartner bei der Fallanlage mit der entsprechenden Honoraraufteilung berücksichtigen. Die Aufteilung und Auszahlung Ihres Honorars wird dann durch die KV Hamburg übernommen.
Bitte beachten Sie, dass die neue Serviceleistung ausschließlich für KVH-Mitglieder zur Verfügung steht.