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20.03.2024 Informationen Für Praxisteams

Anpassung der Portopauschale rückwirkend zum 01.01.2022

Nachdem die Deutsche Post zum 1. Januar 2022 das Porto erhöht hat, werden die Kostenpauschalen für Briefe, rückwirkend angepasst. 

Anpassung der Kostenpauschalen für Briefe aufgrund der Portoerhöhung der Deutschen Post

Nachdem die Deutsche Post zum 1. Januar 2022 das Porto erhöht hat, werden die Bewertungen der folgenden Kostenpauschalen jeweils von 0,81 Euro auf 0,86 Euro erhöht, was rückwirkend zum 1. Januar 2022 erfolgt:

  • 40110 „Versand oder Transport eines Briefes und/oder von schriftlichen Unterlagen – unabhängig vom Umfang“
  • 40128 „Versand einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Patienten im Rahmen einer Videosprechstunde“
  • 40129 „Versand einer ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes (Muster 21) an den Patienten oder die Bezugsperson im Rahmen einer Videosprechstunde“
  • 40130 „Versand einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse, wenn der elektronische Versand (eAU) an die Krankenkasse nicht möglich war
  • 40131 „Versand einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Patienten im Rahmen eines Hausbesuches“

Anpassung des Höchstwertes

Infolge der höheren Kostenpauschalen wurde auch der gemeinsame Höchstwert angepasst, den Ärzte und Psychotherapeuten maximal für den Versand von Briefen per Post (GOP 40110) und per Fax (GOP 40111) im Quartal erstattet bekommen. Diese Regelung wurde im Sommer 2020 eingeführt, um die Umstellung auf den elektronischen Versand von Arztbriefen zu fördern. Der Höchstwert ist je nach Fachgruppe unterschiedlich hoch.

Der Beschluss des Bewertungsausschusses betrifft nicht den Versand von AU-Bescheinigungen, die Ärzte aufgrund der Corona-Pandemie telefonisch ausstellen. Hierfür rechnen Praxen weiterhin die GOP 88122 (90 Cent) für den Versand an Patienten ab.