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Patienten

Patientenbeschwerden

Viele Probleme lassen sich mit einem offenen Gespräch aus der Welt schaffen. Deshalb: Wenn es zu einer schwierigen Situation in der Praxis gekommen ist, sprechen Sie zuerst einmal mit Ihrem Arzt. Schildern Sie ihm Ihren Standpunkt und Ihren Eindruck und versuchen Sie dadurch die Situation zu klären. Vor einem Arztbesuch können Sie sich auf das Gespräch vorbereiten, das kann auch helfen, Missverständnissen vorzubeugen.

Hilfreiche Tipps

  • Schreiben Sie sich Ihre Fragen vor dem Arztbesuch auf und nehmen Sie diese Notizen mit.
  • Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstanden haben und lassen Sie sich alle Untersuchungsergebnisse erklären und ausdrucken.
  • Sprechen Sie über eventuell vorhandene Ängste in Bezug auf eine Krankheit oder eine Behandlung.
  • Nehmen Sie sich zum Lesen von Aufklärungsbögen Zeit, fragen Sie gezielt nach Risiken und unterschreiben Sie erst, wenn Sie den Inhalt verstanden haben.

Ansprechpartner für Ihre Beschwerden und Fragen zur medizinischen Behandlung oder ärztlichem Verhalten 

Grundsätzlich gilt: Erste Ansprechpartnerin für Anfragen und Beschwerden von Patienten ist die Krankenkasse (SGB I § 14 u. § 15). Reichen Sie Ihre Beschwerden oder Fragen dort schriftlich ein. Diese klärt dann Ihr Anliegen und wendet sich je nach rechtlicher Zuständigkeit an die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg, die Ärztekammer Hamburg oder die Hamburgische Krankenhausgesellschaft.

Die Krankenkasse ist außerdem durch das Patientenrechtegesetz vom 25.2.2013 verpflichtet, Patienten bei der Wahrung ihrer Interessen zu unterstützen. Sie ist Ansprechpartnerin bei:

  • Beschwerden über Arztpraxen, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Physiotherapeuten usw.
  • Beschwerden über das Leistungsgeschehen in den Praxen, bei Behandlungsfehlern
  • Fragen nach der Verordnungsfähigkeit eines Medikaments, eines Hilfsmittels oder eines Heilmittels

Darüber hinaus haben Sie noch folgende Möglichkeiten:

  • Kassenärztliche Vereinigung

Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg ist zuständig bei Anfragen und Beschwerden, die das Vertragsarztrecht oder den Sicherstellungsauftrag betreffen.

Patienten, die sich über einen Arzt/eine Ärztin beschweren möchten, oder die eine ärztliche Fehlbehandlung vermuten, stehen verschiedene Wege offen. Die gemeinsame Patientenberatung der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer Hamburg hilft Ihnen gern weiter, den für Sie richtigen Beschwerdeweg zu finden und beantwortet Fragen zur Behandlung oder zu ärztlichem Verhalten:

Patientenberatung der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer Hamburg
Tel.: 040 20 22 99 222
patientenberatung@aekhh.de

  • Ärztekammer Hamburg

Wenn Sie sich über einen Arzt/eine Ärztin bzw. ärztliches Verhalten oder aber über eine privatärztliche Rechnungsstellung beschweren möchten, dann wenden Sie sich an die Abteilung Berufsordnung der Ärztekammer Hamburg. Sie bearbeitet berufsrechtlich relevante Beschwerden von Patientinnen und Patienten über Hamburger Ärztinnen und Ärzte. Grundlage für die Beurteilung einer Beschwerde ist das ärztliche Berufsrecht. Ärztliche Berufspflichten sind in der Berufsordnung benannt. Sie stellen die Überzeugung der Ärzteschaft zum Verhalten von Ärzten gegenüber Patienten, Kollegen und in der Öffentlichkeit dar.

Ärztekammer Hamburg
Berufsordnung / Beschwerdestelle
Weidestr. 122 b
22083 Hamburg
Tel: 040 202299-161

  • Psychotherapeutenkammer Hamburg

Die Kammer hat eine Aufklärungs- und Informationspflicht gegenüber Patienten über die Berufsausübung von Psychotherapeuten, und sie stellt eine Möglichkeit zur Schlichtung von Streitigkeiten zur Verfügung. Bei Hinweisen auf Verstöße gegen Gesetze oder Berufsrecht ist die Kammer verpflichtet, dem nachzugehen und unter Umständen Sanktionen zu verhängen. Bei Anfragen, Beschwerden und Streitigkeiten aus Behandlungsverhältnissen mit einem Psychotherapeuten wenden Sie sich an die Geschäftsstelle der Psychotherapeutenkammer Hamburg.

Psychotherapeutenkammer Hamburg
Hallerstraße 61
20146 Hamburg
Tel.: 040/226 226 060

  • Krankenhäuser

Ansprechpartner bei Beschwerden über Behandlungen in Krankenhäusern sowie den pflegerischen Teil ist das jeweilige Krankenhaus. In diesen Fällen wenden Sie sich an die Krankenhausleitung oder die Beschwerdestelle des Krankenhauses. Ein Verzeichnis der Beschwerdestellen Hamburger Krankenhäuser finden Sie auf der Seite der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft.

Beschwerdestellen in Hamburger Krankenhäusern (hkgev.de)

  • Schlichtungsstelle für Arzthaftlicht

Patienten, die eine ärztliche Fehlbehandlung vermuten, können sich direkt an die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen in Hannover wenden. Die Schlichtungsstelle ist eine gemeinsame Einrichtung von neun norddeutschen Ärztekammern, die unabhängig von den Kammern arbeitet und anhand von gutachterlichen Stellungnahmen den Vorwurf eines Behandlungsfehlers überprüft. So kann sie die Frage eines Schadenersatzanspruches dem Grunde nach beantworten. Sie ermöglicht außergerichtlich Schadenersatz durch die Arzt-Haftpflichtversicherungen. Das Schlichtungsverfahren ist für den Patienten gebührenfrei und eine Teilnahme daran sowohl für den Arzt, wie auch für den Patienten freiwillig.

Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen
Hans-Böckler-Allee 3
30173 Hannover
Tel: 0511 380-2416/ -2420
www.norddeutsche-schlichtungsstelle.de