In der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) ist der Leistungsanspruch des gesetzlich Versicherten für Schutzimpfungen geregelt. Der Bundesaus-schuss entscheidet über Voraussetzungen, Art und Umfang dieses Leistungsanspruchs auf Basis der Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch Institut. Siehe: www.rki.de
Die Schutzimpfungsvereinbarungen, die die KV Hamburg mit den Kassen abgeschlossen haben, regeln die Höhe der Vergütung für diese Schutzimpfungen und die abzurechnenden Symbolnummern.
Auf unserer Homepage finden Sie entsprechende Übersichten, die als Arbeitshilfen für die Praxis gedacht sind, sowie einen Weblink zur Schutzimpfungs-Richtlinie: www.kvhh.de →Verordnung → Schutzimpfungen
Die KV Hamburg hat zudem Zusatzvereinbarungen zu den Schutzimpfungen mit einigen Kassen verhandeln können. Eine Übersicht finden Sie ebenfalls auf unser Homepage: www.kvhh.de → Verordnung → Schutzimpfung → „Übersicht zu den Zusatzvereinbarungen von Schutzimpfungen (Reiseimpfungen)“