
Veröffentlichung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
Die Erstattungsfähigkeit für die sonstigen Produkte zur Wundbehandlung wurde rückwirkend bis zum 2. Dezember 2025 verlängert.
Eine beispielhafte Zusammenstellung von Produktgruppen, deren zugehörige Produkte als sonstige Produkte zur Wundbehandlung anzusehen sind finden Sie auf der Homepage des GBA.