Pertussis-Impfung von Schwangeren ist Pflichtleistung für gesetzlich Versicherte
Fachliche Begründung
Trotz der bestehenden Impfempfehlungen erkranken insbesondere Säuglinge sehr häufig an Pertussis, und zwar vornehmlich in den ersten sechs Lebensmonaten. Dies zeigt laut Robert-Koch-Institut den dringenden Bedarf, insbesondere bei jungen Säuglingen für einen besseren Schutz vor Pertussis zu sorgen. Ziel der neuen Empfehlung ist es, die Zahl der Erkrankungen, Krankenhausaufenthalte und Todesfälle durch eine Infektion mit Bordetella- Pertussis-Bakterien bei Neugeborenen und jungen Säuglingen zu reduzieren. Mit der Impfung während der Schwangerschaft sind nicht nur die Mutter, sondern auch das Neugeborene besser vor der Krankheit geschützt.
Empfohlen wird die Impfung für schwangere Frauen zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels. Besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt, sollte die Impfung ins zweite Schwangerschaftsdrittel vorgezogen werden. Wird die Impfung in der Schwangerschaft versäumt, soll die Mutter bevorzugt in den ersten Tagen nach der Geburt geimpft werden, sofern ihre letzte Impfung gegen Pertussis zehn oder mehr Jahre zurückliegt.
Durch diesen Beschluss ändert sich nichts an der Abrechnungsnummer.