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04.06.2019

Migräneantikörper in der Wirkstoffvereinbarung

Mittlerweile stehen drei neue Antikörper gegen den CGRP-Rezeptor bzw. direkt gegen CGRP zur Behandlung der Migräne (Migräneprophylaxe für Patienten mit mindestens vier Migränetagen pro Monat) am deutschen Markt zur Verfügung: Erenumab (Aimovig®), Galcanezumab (Emgality®) sowie Fremanezumab (Ajovy®). Sie fallen aufgrund Ihrer ATC-Zuordnung (N02) automatisch in das Ziel 1 der Wirkstoffvereinbarung („Analgetika, außer Btm-pflichtige Opioide“).

Als verschreibungspflichtige Arzneimittel sind diese Produkte bei entsprechender Indikation unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig. Allerdings sollte der Einsatz der Migräne-Antikörper aufgrund der derzeitigen Datenlagen vorerst nur nach Versagen oder Unverträglichkeit anderer Arzneimittel zur Migräneprophylaxe erfolgen. Zudem  stehen sie als patentgeschützte Originalpräparate der Zielerreichung entgegen.