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14.06.2022

Bezug von Impfstoffen

Der Bezug von Impfstoffen in Hamburg erfolgt nicht über Sprechstundenbedarf! Aufgrund der immer wiederkehrenden Thematik in Prüfanträgen möchten wir auf den korrekten Bezugsweg von Impfstoffen hinweisen. 

Impfstoffe für Impfungen, die als Pflichtleistung von allen Kassen übernommen werden, müssen als Impfstoffbedarf über die Rezeptprüfstelle Duderstadt bezogen werden. Im Patientenfeld ist der Begriff "Impfstoffanforderung" sowie die VKNR "02900" zu vermerken. Bitte achten Sie auch auf Kennzeichnung der Statusgruppe "8" für Impfstoffe. Eine vollständige Ausfüllanleitung finden Sie hier. Weitere Informationen, bspw zu berufsbedingten Impfungen und Impfungen als Satzungsleistung einzelner Krankenkassen, finden Sie auf unserer Seite "Impfungen".

Bei einer Anforderung mit dem Begriff "Sprechstundenbedarf" im Patientenfeld kommt es regelmäßig zu sachlichen Berichtigungen des SSBs aufgrund des falschen Bezugsweges. In der Folge werden den Arztpraxen die Kosten für die Impfstoffe in Rechnung gestellt. Eine Heilung im Laufe des Verfahrens ist in diesen Fällen nicht mehr möglich.