Ärztlich verordnete Krankenfahrten mit Pflegegrad 3, 4 oder 5
Ab Januar brauchen Patienten mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 die ärztlich verordneten Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen nicht mehr ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorzulegen.
Die Erleichterung gilt auch bei Verordnungen für Patienten mit Schwerbehinderung. Die Neuerung geht auf das Pflegepersonalstärkungsgesetz zurück. Damit soll die Krankenbeförderung pflegebedürftiger und schwerbehinderter Patienten (Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“) zur ambulanten Behandlung und zurück nach Hause beziehungsweise ins Heim erleichtert werden.