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05.09.2018 Verordnung

Heilmittel

Heilmittel sind ein wichtiger Bestandteil der Krankenbehandlung. Maßgeblich für die Verordnung von Heilmitteln ist die Heilmittel-Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung. 

Heilmittelverordnung

Am 1. Januar 2021 trat die überarbeitete Heilmittel-Richtlinie mit dem neuen Heilmittelkatalog in Kraft. Damit wurde die Verordnung von Heilmitteln etwas vereinfacht. Das Praxisverwaltungssystem (PVS) zeigt jetzt die möglichen Eintragungen an, verhindert Überschreitungen der erlaubten Verordnungsmengen pro Formular und erleichtert so das Ausfüllen des Verordnungsformulars. Für einen Patienten dürfen und sollen zu Lasten der GKV wie bisher die Heilmittel verordnet werden, die für diesen Patienten notwendig sind.