Blankoverordnungen von Ergotherapie ab 1. April 2024 möglich
Ab dem 1. April können Ärzte und Psychotherapeuten eine Blankoverordnung für bestimmte Heilmittel ausstellen. Dies betrifft vorab ausschließlich die Ergotherapie. Bei einer Blankoverordnung machen Ärzte und Psychotherapeuten keine spezifischen Angaben zum Heilmittel oder zur Behandlungsmenge, diese Entscheidungen treffen die Ergotherapeuten.
Die Möglichkeit zur Blankoverordnung von Ergotherapie besteht zunächst nur für folgende 3 Diagnosegruppen:
- Diagnosegruppe SB1 (Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten mit motorisch-funktionellen Schädigungen)
- Diagnosegruppe PS3 (Wahnhafte und affektive Störungen / Abhängigkeitserkrankungen)
- Diagnosegruppe PS4 (Dementielle Syndrome)
Ärzte allein können Blankoverordnungen für die Diagnosegruppe SB1 ausstellen, während sowohl Ärzte als auch Psychotherapeuten Blankoverordnungen für die Diagnosegruppen PS3 und PS4 ausstellen können.
Die Entscheidung zur Blankoverordnung liegt letztendlich beim Arzt oder Psychotherapeuten, der die Diagnose stellt. Die Verordnungssoftware unterstützt diese Entscheidung und kennzeichnet das unveränderte Heilmittelverordnungsformular (Muster 13) als eine Blankoverordnung. Für den Ergotherapeuten gibt es Richtlinien für den Ablauf der Verordnung. Die Gültigkeit einer Blankoverordnung beträgt maximal 16 Wochen ab dem Verordnungsdatum.
Bei einer Blankoverordnung entfallen einige Angaben im Verordnungsformular. Ein Therapiebericht, der die durchgeführte Behandlung dokumentiert, ist vom Ergotherapeuten entsprechend dessen vertraglicher Vorgaben auf Anforderung des verordnenden Arztes zu erstellen.
Blankoverordnungen unterliegen nicht den üblichen Wirtschaftlichkeitsprüfungen, sondern die wirtschaftliche Verantwortung liegt bei den behandelnden Ergotherapeuten. Wenn Ärzte oder Psychotherapeuten bewusst auf eine Blankoverordnung verzichten, bleiben sie jedoch in der wirtschaftlichen Verantwortung für die Behandlung.
Weitergehende Informationen unter www.kbv.de