
Genehmigung
Photodynamische Therapie (PDT)
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Birgit Gaumnitz Mo, Di, Do, Fr. 040 / 22 802 - 889 birgit.gaumnitz@kvhh.de Monika Marks 040 / 22 802 - 603 monika.marks@kvhh.de Lucas Rathke 040 / 22 802 - 358 lucas.rathke@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de
- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
Fachärzte für Augenheilkunde
- EBM Kapitel / GOP
06332
- Fachliche Anforderung
Hinweis:
Die Partner des Bundesmantelvertrages haben beschlossen, die Dokumentationsprüfungen für die PDT und PTK bis zum 31.12.2019 auzusetzen
- jährliche Anforderung von Dokumentationen (Erstindikation) von zehn abgerechneten Fällen. Die Auswahl der Fälle erfolgt durch die Kassenärztliche Vereinigung unter Angabe des Namens des Patienten.
- Werden die Anforderungen an die sachgerechte Indikationsstellung in zwei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils erfüllt, erfolgt die Überprüfung nur alle zwei Jahre mit Prüfung von zehn Fällen aus diesem Zeitraum.
- Die Überprüfung der Dokumentationen erfolgt durch dafür zuständige PDT-Kommission.
- Das Ergebnis der Überprüfung wird dem Arzt durch Kassenärztliche Vereinigung mitgeteilt.
- Werden die Anforderungen an die sachgerechte Indikationsstellung nicht erfüllt, muss der Arzt innerhalb von drei Monaten an einer erneuten Überprüfung der ärztlichen Dokumentation nach der Vereinbarung teilnehmen. Werden die Anforderungen auch dann nicht erfüllt, hat der Arzt die Möglichkeit an einem Kolloquium bei der Kassenärztlichen Vereinbarung teilzunehmen. Hat der Arzt an dem Kolloquium nicht teilgenommen oder war die Teilnahme nicht erfolgreich, ist die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der photodynamischen Therapie am Augenhintergrund zu widerrufen. Ein erneuter Antrag auf Genehmigung kann frühestens nach Ablauf von sechs Monaten nach Widerruf der Genehmigung gestellt werden
- Kompetenzcenter
Ja - die Leistung obliegt der KV Hamburg