NäPa (nicht-ärztliche Praxisassistenten) Fachärztlich
Die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der nichtärztlichen Praxisassistenz wird mit Auflagen für die Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung erteilt.
Die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der nichtärztlichen Praxisassistenz wird mit Auflagen für die Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung erteilt.