
IVM (Intravitreale Medikamenteneingabe) am Auge
- Ansprechpartner
- Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Katharina Flindt 040 / 22 802 - 461 katharina.flindt@kvhh.de Cornelia Wehner 040 / 22 802 - 602 cornelia.wehner@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
qualitaetssicherung@kvhh.de - Stichprobenprüfung
- Was wird überprüft?
Die Anforderungen an die sachgerechte Indikationsstellung und die schriftliche und bildliche Patientendokumentation.
Umfang der ÜberprüfungEs werden jährlich die Dokumentationen von mindestens 10 % der abrechnenden Ärzte von je 10 abgerechneten Fällen unterschiedlicher Patienten angefordert.
Die Auswahl der Fälle erfolgt nach dem Zufallsprinzip unter Angabe des Namens des Patienten.
ÜberprüfungDie Überprüfung der Dokumentation erfolgt im Hinblick auf den Entscheidungsgang zur Indikationsstellung bei der Erstbehandlung sowie bei jeder Folgebehandlung entsprechend einer der in § 1 der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Intravitrealen Medikamenteneingabe aufgeführten Indikationen und muss für jeden Patienten individuell nachvollziehbar sein.
ErgebnisseBei mehr als 2 unvollständigen Dokumentationen oder bei mehr als 2 Dokumentationen mit Hinweisen auf eine nicht sachgerechte Indikationsstellung, ist die Stichprobe nicht bestanden. Sollte die Stichprobe nicht bestanden sein, wird eine Nachprüfung erfolgen.
KompetenzcenterDie Prüfungen erfolgen durch das Kompetenzcenter IVM der Arbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung der KV Hamburg und der KV Schleswig-Holstein. Das Kompetenzcenter ist der KV Hamburg angegliedert.