Die Anforderungen an die sachgerechte Indikationsstellung und die schriftliche und bildliche Patientendokumentation.
Es werden jährlich die Dokumentationen von mindestens 10 % der abrechnenden Ärzte von je 10 abgerechneten Fällen unterschiedlicher Patienten angefordert.
Die Auswahl der Fälle erfolgt nach dem Zufallsprinzip unter Angabe des Namens des Patienten.
Die Überprüfung der Dokumentation erfolgt im Hinblick auf den Entscheidungsgang zur Indikationsstellung bei der Erstbehandlung sowie bei jeder Folgebehandlung entsprechend einer der in § 1 der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Intravitrealen Medikamenteneingabe aufgeführten Indikationen und muss für jeden Patienten individuell nachvollziehbar sein.
Bei mehr als 2 unvollständigen Dokumentationen oder bei mehr als 2 Dokumentationen mit Hinweisen auf eine nicht sachgerechte Indikationsstellung, ist die Stichprobe nicht bestanden. Sollte die Stichprobe nicht bestanden sein, wird eine Nachprüfung erfolgen.
Die Prüfungen erfolgen durch das Kompetenzcenter IVM der Arbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung der KV Hamburg und der KV Schleswig-Holstein. Das Kompetenzcenter ist der KV Hamburg angegliedert.