
Genehmigung
IVM (Intravitreale Medikamenteneingabe) am Auge
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Birgit Gaumnitz Mo, Di, Do, Fr. 040 / 22 802 - 889 birgit.gaumnitz@kvhh.de Janine Klockmeier 040 / 22 802 - 797 janine.klockmeier@kvhh.de Monika Marks 040 / 22 802 - 603 monika.marks@kvhh.de Lucas Rathke 040 / 22 802 - 358 lucas.rathke@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de
- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
Fachärzte für Augenheilkunde
- EBM Kapitel / GOP
31371 - 31373
36371 - 36373
- Fachliche Anforderung
- Nachweis über die selbstständige Auswertung von mindestens 250 Fluoreszenzangiographien am Augenhintergrund unter Anleitung eines zur Weiterbildung im Gebiet Augenheilkunde befugten Arztes
- Nachweis über die selbstständige Indikationsstellung und Befundung von 100 OCT-Untersuchungen am Augenhintergrund unter Anleitung eines zur Weiterbildung im Gebiet Augenheilkunde befugten Arztes. (Alternativ Nachweis über die selbstständige Durchführung von 200 OCT-Untersuchungen am Augenhintergrund)
- Nachweis über die selbstständige Durchführung von 100 intraokularen Eingriffen (ohne Lasertherapie)
- Nachweis über Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten über die Durchführung von intravitrealen Medikamenteneingaben insbesondere zu aktuellen Indikationen, Techniken und dem Komplikationsmanagement (beispielsweise Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs von mindestens vier Stunden zur IVM oder Nachweis über die selbstständige Durchführung von 100 intravitrealen Medikamenteneingaben)
Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.
- Erforderliche Abrechnungsgenehmigung
Ambulantes Operieren
- Räumliche Ausstattung, apparativ-technische und hygienische Anforderungen
Die baulichen, apparativ-technischen und hygienischen Voraussetzungen sind nachzuweisen.
- Operationsraum (gemäß QS-Vereinbarung ambulantes Operieren)
- Anwendung der fachgerechten Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsverfahren
- Vorhalten eines OP-Mikroskops